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   LG Bonn, 10.10.2017 - 10 O 65/17   

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https://dejure.org/2017,68052
LG Bonn, 10.10.2017 - 10 O 65/17 (https://dejure.org/2017,68052)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.10.2017 - 10 O 65/17 (https://dejure.org/2017,68052)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 10 O 65/17 (https://dejure.org/2017,68052)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Auszug aus LG Bonn, 10.10.2017 - 10 O 65/17
    Der Insolvenzverwalter wird bei der Geltendmachung der Außenhaftung des § 172 Abs. 4 HGB mit treuhänderischer Einziehungsbefugnis als gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger tätig, so dass der in Anspruch genommene Kommanditist durch Zahlung an den Insolvenzverwalter konkrete Gläubigerforderungen zum Erlöschen bringt (BGH, Urteil vom 09.10.2006 -II ZR 193/05; BGH, Urteil vom 17.12.2015-IX ZR 143/13 ).

    Die einzelnen behaupteten .Gläubigerforderungen sind bei der Anmeldung nach Entstehungszeitpunkt und Schuldgrund substantiiert darzulegen (BGH, Urteil vom 09.10.2006 - II ZR 193/05).

    Kommt der Kläger seiner Darlegungslast nicht nach, ist die Klage nach der Rechtsprechung bereits unzulässig, jedenfalls aber unbegründet (BGH, Urteil vom 09.10.2006 - II ZR 193/05; OLG Bremen, Beschluss vom 06.08.20101 - 3 W 28/01; LG Frankenthal, Urteil vom 16.11.2016-2 F 115/16).

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Auszug aus LG Bonn, 10.10.2017 - 10 O 65/17
    Der Insolvenzverwalter wird bei der Geltendmachung der Außenhaftung des § 172 Abs. 4 HGB mit treuhänderischer Einziehungsbefugnis als gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger tätig, so dass der in Anspruch genommene Kommanditist durch Zahlung an den Insolvenzverwalter konkrete Gläubigerforderungen zum Erlöschen bringt (BGH, Urteil vom 09.10.2006 -II ZR 193/05; BGH, Urteil vom 17.12.2015-IX ZR 143/13 ).

    Die Ermächtigungswirkung erfasst dabei neben den zur Tabelle festgestellten Forderungen auch die angemeldeten, aber bestrittenen Forderungen, für die er ebenfalls Einziehungsbefugnis hat ( BGH, Urteil vom 17.12.2015 - IX ZR 143/13 ).

    Deswegen ist für die Ermächtigungswirkung lediglich zu fordern, dass die Forderung von dem jeweiligen Gläubiger angemeldet ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17.12.2015 - IX ZR 143/13 ).

  • OLG Bremen, 06.08.2001 - 3 W 28/01

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter für die

    Auszug aus LG Bonn, 10.10.2017 - 10 O 65/17
    Kommt der Kläger seiner Darlegungslast nicht nach, ist die Klage nach der Rechtsprechung bereits unzulässig, jedenfalls aber unbegründet (BGH, Urteil vom 09.10.2006 - II ZR 193/05; OLG Bremen, Beschluss vom 06.08.20101 - 3 W 28/01; LG Frankenthal, Urteil vom 16.11.2016-2 F 115/16).
  • OLG Köln, 29.11.2018 - 18 U 149/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.10.2017 (10 O 65/17) wird zurückgewiesen und die geänderte Klage wird abgewiesen.
  • LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 O 112/18
    Andererseits ist in solchen Fällen das Kapitalnutzungsrecht für die verlängerte Vertragslaufzeit nicht mehr im Ursprungsvertrag angelegt, was eher für eine Novation/echte Prolongation spricht (LG Düsseldorf, vom 16.03.2018, 10 O 65/17 unter I., LG Köln vom 12.01.2016, 22 O 334/15, juris Rn. 38; offen lassend: OLG Düsseldorf vom 16.01.2017, I-9 U 82/15, juris Rn. 17).
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